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Studieren an der THD

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Auslandsstudium & -praktikum.

Dein Weg ins Ausland

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Auslandsstudium

Ein Studienaufenthalt im Ausland kann ein oder zwei Semester umfassen und ist eine großartige Möglichkeit, sich persönlich und akademisch weiterzuentwickeln und sich von seinen Kommilitonen und Kommilitoninnen abzuheben.

Die THD hat Partnerhochschulen in aller Welt - verschaffe dir einen Überblick!

 

Es gibt folgende Möglichkeiten:

Erasmus+ Studium

Erasmus+ ist ein europäisches Stipendienprogramm, das die Mobilität von Studierenden in Europa fördert und finanziell unterstützt. Durch bilaterale Abkommen verpflichten sich die jeweiligen Hochschulen:

  • Keine Studiengebühren zu erheben
  • Bei der Wohnungssuche und Zimmervermittlung behilflich zu sein
  • Erbrachte Leistungen des entsprechenden Studiengangs anzuerkennen

Beratung und Infos erhältst du im Menüpunkt Erasmus+ unter Erasmus+ Studium und im International Office

 

Studium weltweit an einer Partnerhochschule

  • Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt online über Mobility Online. Bitte anmelden und nach Erhalt der Login Daten weitere Personendaten eintragen sowie die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf mit Foto, Motivationsschreiben, Immatrikulationsbescheinigung und Notenblatt) hochladen. Das Notenblatt kann bis Ende Februar nachgereicht werden, wenn du dich in deinem 1. Studiensemester bewirbst.
  • Bewerbungsfristen: Zur Frist 15.02. jeden Jahres kann man sich für ein Auslandsstudium im darauffolgenden "akademischen Jahr" (Wintersemester und Sommersemester) bewerben.
     
  • Mitte März werden alle Bewerber per E-Mail informiert, an welcher Partnerhochschule sie einen Studienplatz erhalten.
     
  • Nach der Nominierung (Anmeldung) durch das International Office an der Partnerhochschule kümmerst du dich mit Unterstützung des IO um die Bewerbung an der Gasthochschule und um dein Internes Learning Agreement, in dem die Anrechnung der im Ausland absolvierten Fächer geregelt wird.

 

Studium weltweit ohne Partnerhochschule / Bewerbung über Agentur

Die Zieluniversität kann völlig frei gewählt werden. Auch, wenn du als sog. "free mover student", d.h. außerhalb bestehender Hochschulpartnerschaften, ins Ausland gehen möchtest, steht dir das International Office gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte registriere dich auch als Free Mover in Mobility Online (vereinfachtes Bewerbungsverfahren), denn auch für Studierende, die sich selbständig bewerben, stehen neben Auslands-BAföG weitere Fördermittel zur Verfügung!

Immer einzureichende Unterlagen:

  • Anmeldebogen
  • Zulassungsbescheid der ausländischen Universität
  • Learning Agreement (siehe Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland)

 

Tipp

Ein Auslandsstudium solltest du mindestens ein Jahr im Voraus planen!

Besuche doch unsere Infoveranstaltungen (Veranstaltungsflyer) und vereinbare ein persönliches Beratungsgespräch im International Office.

Auslandspraktikum

Ein Praktikum im Ausland bietet dir die Möglichkeit, das im Studium erlernte Wissen in der Praxis anzuwenden und gleichzeitig wertvolle interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Ein Auslandspraktikum stellt somit eine bereichernde Ergänzung zu deiner akademischen Ausbildung dar und bietet spannende Einblicke ins Berufsleben.

Es gibt folgende Optionen:

  • Pflichtpraktikum, das im Ausland absolviert wird: In der Regel gibt es bestimmte Vorgaben (z.B. eine Mindestdauer), die eingehalten werden müssen. Bitte beachte die Praktikumsrichtlinien deines Studienganges.
     
  • Freiwilliges Praktikum
    • Kurzes freiwilliges Praktikum (z.B. in den Semesterferien): Bitte beachte, dass es eine Mindestdauer gibt, damit das Praktikum finanziell gefördert werden kann.
    • Längeres freiwilliges Praktikum (z.B. für ein ganzes Semester): Verlängert ggf. dein Studium, kann aber dennoch sinnvoll sein
    • Graduiertenpraktikum: Das Erasmus+ Stipendienprogramm fördert auch Praktika im Ausland, die innerhalb von zwölf Monaten nach Studienende absolviert werden. Weitere Informationen erhältst du hier.

 

Informationsquellen

 

Alle Infos rund ums Thema sind in iLearn hinterlegt.

Praktikumsstellenanzeigen findest du in der Online-Karrierebörse und dem iLearn-Kurs.

Außerdem finden jedes Semester folgende Informationsveranstaltungen statt:

  • Einführungsveranstaltung „Fünf Schritte ins Auslandspraktikum“ bzw. „Five steps to an internship abroad“
  • Seminar "Englische Bewerbungsunterlagen erstellen"

Nach Besuch der Einführungsveranstaltung kann ein persönliches Beratungsgespräch bei Romy Geiger vereinbart werden, um individuelle Fragen zu klären. Außerdem kannst du deinen englischsprachigen Lebenslauf für einen CV-Check per E-Mail an Romy Geiger senden.

 

Fördermöglichkeiten

 

Praktikum innerhalb des Erasmus+ Raumes

Wer ein mind. 60-tägiges Praktikum in einem EU-Land sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder Türkei absolviert, kann sich im International Office für ein Erasmus+ Stipendium bewerben. Weitere Informationen zur Bewerbung findest du unter Erasmus+ Praktikum.

 

Praktikum außerhalb des Erasmus+ Raumes

Für ein Praktikum außerhalb der EU kannst du dich für unsere THD-internen Stipendien oder auch externe Stipendienprogramme (z.B. vom DAAD) bewerben.

Weitere Informationen erhältst du unter Finanzierung fürs Ausland.

 

Summer School

Neben dem klassischen Auslandsstudium oder Auslandspraktikum ist es auch möglich, an einer Summer School (meist 3 – 8 Wochen) im Ausland teilzunehmen. Eine Summer School kombiniert meist Fachkurse, Sprachkurse und Informationen zu Land und Kultur. Oftmals sind auch Exkursionen Bestandteil.

Ein Ersatz für ein Auslandsstudium ist eine Summer School nicht, aber eine großartige Ergänzung.

Die aktuellen Angebote findest du immer im Karrierenewsletter unter Punkt 15 "Summer Schools / language courses".

Finanzierung fürs Ausland

Hier findest du Stipendien, die ausschließlich Studierende der Technischen Hochschule Deggendorf bei Auslandspraktika oder Auslandsstudiensemestern (bevorzugt außerhalb Europas) unterstützen.


Unterstützung für Auslandsaufenthalte innerhalb Europas gibt es über das Erasmus+ Programm.

 

THD-Stipendien

 

Internationalisierung der Hochschulen. Förderung von Auslandsaufenthalten deutscher Studierender und Stipendien für ausländische Studierende durch das Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Diese Stipendienmittel der bayerischen Hochschulen fördern vorrangig fortgeschrittene Studierende und jüngere Hochschulabsolventen, die entweder einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang belegt haben oder für einen Aufbau- und Masterstudiengang an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind

  • besonders qualifizierte ausländische Studierende während ihres Studiums an einer staatlichen bayerischen Hochschule und
  • deutsche Studierende während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen des Studiums an einer bayerischen Hochschule

Die Leistungen werden als Stipendien oder einmalige Studienbeihilfen (für ausländische Studierende) bzw. als Zuschuss für zusätzlich durch den Auslandsaufenthalt entstehende Lebenshaltungskosten (für deutsche Bewerber) gewährt. Für Sprachkurse im Ausland sowie für von ausländischen Hochschulen erhobene Studienbeiträge dürfen keine Zuschüsse bewilligt werden. Ausdrücklich gefördert werden Hochschulkooperationen und Praktika im Ausland.

Die Förderhöhe wird individuell festgelegt und richtet sich ganz nach der individuellen Bedürftigkeit. Sie beträgt zwischen 100 und 615 Euro im Monat; in besonderen Härtefällen sind einmalige Studienbeihilfen (Mindestsatz 250 Euro) möglich.

Die Hochschule prüft

  • die finanzielle Bedürftigkeit des Bewerbers (keine Bedürftigkeit liegt vor, wenn die Bewerber die Voraussetzungen nach § 8 BAföG erfüllen bzw. über monatliche Mittel von mehr als 600 € verfügen)
  • fachliche Eignung (erfolgreiches und fortgeschrittenes Fachstudium)
  • eventuell Gutachten eines bayerischen Hochschullehrers
  • Bedeutung des Studienvorhabens/Auslandsaufenthalts, Zeitraum (Beschreibung von etwa einer Seite Länge)

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, da jährlich nur in begrenztem Umfang Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

Das Stipendienprogramm PROMOS fördert die Auslandsmobilität von deutschen Studierenden (bzw. Bildungsinländern), Graduierten und Doktoranden aller Fachrichtungen mit Stipendien und/oder Fahrtkostenzuschüssen für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 6 Monaten).

 

 

Die Stiftung unterstützt Studierende der TH Deggendorf bei Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum) durch einmalige Zuschüsse.

THD-Stipendien Bewerbungsverfahren

 

Da die Koordination der hier beschriebenen Stipendienmittel allein durch das International Office erfolgt, ist nur eine Bewerbung nötig, die für alle internen Stipendienprogramme gilt.

Die Bewerbung erfolgt über Mobility Online.

Eine Anleitung zur Bewerbung findest du hier.

 

Die Bewerbungsfrist ist der 30.04. für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester und der 31.10. für einen Aufenthalt im Sommersemester.

 

THD-Stipendien Bewerbungsunterlagen: 

  • Passfoto
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Motivationsschreiben
  • Aktuelles Notenblatt
  • Finanzierungsplan (Vorlage zum Download über Mobility Online)
  • Bewerbungsformular (wird über Mobility Online generiert)
  • Evtl. Praktikumsvertrag

 

Weitere Fördermöglichkeiten

 

  • Studierende können sich ihren Auslandsaufenthalt auch durch BAföG mitfinanzieren lassen, dafür werden länderabhängige Zuschüsse zum Inlands-BAföG gezahlt
  • Förderfähig sind nur Aufenthalte von mindestens 3 bzw. 6 monatiger Dauer
  • Maximale Laufzeit der Förderung: 1 Jahr
  • Die Antragstellung sollte möglichst frühzeitig erfolgen (etwa ein halbes Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthalts)

Weitere Informationen 

  • Deutsches Studentenwerk
  • Informationen zu den zuständigen BAföG-Ämtern findest du in unserer Broschüre Auslandsstudium und -praktikum

Neben Auslands-BAföG gibt es in Deutschland mehrere Stiftungen, die Auslandsaufenthalte und -praktika unterstützen. Die Art der Förderung, die Auswahlkriterien und Voraussetzungen sind teilweise sehr unterschiedlich.

 

 

Diese Initiative fördert den Austausch mit Ländern Mittel-, Südost- und Osteuropas sowie den GUS-Ländern

 

 

Stipendien für Praxissemester im nicht deutschsprachigen Ausland, Unterstützung bei der Stellensuche, Praktikantenvisum, Reisekostenerstattung, Teilstipendium

 

  • Stipendien für Studiensemester in den USA, auch Reisekostenzuschuss
  • Bewerbung über das International Office sowie über die Website der Fulbright-Kommission

Hier findest du Deutsche Stiftungen.

 

 

Das Bayerische Hochschulzentrum für China (BAYCHINA)

ist eine Serviceeinrichtung für alle staatlichen Hochschulen in Bayern. Sie richtet sich zum einen an Studierende in Bayern und China, die an einem Auslandsstudium oder Austauschprogramm interessiert oder beteiligt sind und hierzu Fragen oder Anregungen haben. Zum anderen versteht sich BayCHINA als Institution, die den konkreten Austausch zwischen Dozenten beider Partner, die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre allgemein sowie Kontakte zu chinesischen Institutionen wie auch Wissenschaftlern pflegt und fördert.

Das Bayerische Hochschulzentrum für Frankreich (BFHZ)

für Studierende bayerischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt in Frankreich planen.

Das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT)

für Studierende bayerischer Hochschulen, die ein Studium oder Praktikum in einem Lateinamerikanischen Land planen.

Das Bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südeuropa (BAYHOST)

hat zum Ziel, die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre mit den Hochschulen im östlichen Europa zu intensivieren, es vergibt unterschiedlichste Stipendien an bayerische Studierende sowie Hochschulangehörige osteuropäischer Universitäten.

Das Bayerische Hochschulzentrum für Indien (BAYIND)

dient als Anlaufstelle für alle, die an einem Austausch in Studium, Lehre und Forschung zwischen Bayern und Indien interessiert sind. Unterstützung finden Interessenten z.B. bei Fragen zu Stipendien, Praktika- oder Studienplätzen, Kooperationspartnern oder Mobilitätshilfen unter

 

Erasmus+

Erasmus + ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.

In Erasmus + werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

 

Erasmus+ ist ein europäisches Stipendienprogramm, das die Mobilität von Studierenden in Europa fördert und finanziell unterstützt. Durch bilaterale Abkommen verpflichten sich die jeweiligen Hochschulen:

  • keine Studiengebühren zu erheben,
  • bei der Wohnungssuche und Zimmervermittlung behilflich zu sein und
  • erbrachte Leistungen des entsprechenden Studiengangs anzuerkennen.

Beratung und Infos erhältst du im International Office.

 

Voraussetzungen

 

Teilnehmen können alle an der THD immatrikulierten Studierenden (egal welche Nationalität).

Eine Erasmus+ Förderung ist nur möglich an Partnerhochschulen, mit denen die THD über einen gültigen Erasmus+ Kooperationsvertrag verfügt.

 

Ländergruppen und Stipendienhöhe

 

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

600 Euro / 30 Tage

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

540 Euro / 30 Tage

Großbritannien ist seit des Brexits nicht mehr Teil des Erasmus+ Programms.

 

Sonderförderung

 

Inklusion und der gleichberechtigte und gerechte Zugang zu Erasmus+ sind Förderschwerpunkte in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration. Folgende Zielgruppen können daher ein monatliches Top-Up von 250€ als Zuschlag zu den oben genannten Erasmus+ Raten bekommen:

  • Erstakademiker und Erstakademikerinnen,
  • Erwerbstätige Studierende,
  • Studierende mit Behinderung,
  • Studierende mit chronischer Krankheit und
  • Studierende mit Kind

Genauere Infos zu den Förderrichtlinien bekommst du im International Office.

 

Nachhaltigkeit

 

Ein weiteres Ziel der aktuellen Erasmus+-Generation ist es, das Austauschprogramm "grüner" zu gestalten und umweltbewusstes Reisen zu fördern.

Studierende, die ein emissionsarmes Verkehrsmittel für die Reise ins Gastland nutzen, können zusätzliche Erasmus+ geförderte Reisetage und eine höhere Reisekostenpauschale erhalten (siehe „Reisekostenpauschale und Reisetage“).

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 50% der Gesamtwegstrecke (Hin- und Rückreise zusammengerechnet) mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft) zurückgelegt werden müssen.

 

 

Reisekostenpauschale und Reisetage

 

Seit dem Projektjahr 2025 erhalten alle Teilnehmenden eine Reisekostenpauschale und ggf. zusätzlich geförderte Reisetage.

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 bis 99 KM

28 EUR + 0 Reisetage

56 EUR + 0 Reisetage

100 bis 499 KM

211 EUR + 0 Reisetage

285 EUR + 2 Reisetage

500 bis 1.999 KM

309 EUR + 0 Reisetage

417 EUR + 4 Reisetage

2.000 bis 2.999 KM

395 EUR + 0 Reisetage

535 EUR + 6 Reisetage

3.000 bis 3.999 KM

580 EUR + 0 Reisetage

785 EUR + 6 Reisetage

4.000 bis 7.999 KM

1.188 EUR + 2 Reisetage

1.188 EUR + 6 Reisetage

8.000 KM oder mehr

1.735 EUR + 2 Reisetage

1.735 EUR + 6 Reisetage

 

Die Reisekostenpauschale und die Anzahl der förderfähigen Reisetage sind abhängig von der Distanz zur Gasthochschule und wird automatisch mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet (Deggendorf gilt dabei immer als Startpunkt).

Da die Kosten für nachhaltiges Reisen oft höher sind und die Reisezeit meist länger ist, wird eine erhöhte Reisekostenpauschale gewährt, wenn für die Reise ein „grünes“ Verkehrsmittel genutzt wird.

Insgesamt können bis zu sechs Reisetage bei „Green Travel“ und bis zu zwei Reisetage für nicht umweltfreundliches Reisen vergeben werden.

Hinweis: Die geförderten Reisetage werden pauschal vergeben und sind nicht abhängig von den individuellen Reiseplänen.

Solltest du für deine Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für deine Entfernungskategorie aufgeführten, könnest du dich mit dem International Office in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung deiner Reisepläne und –unterlagen zu erhalten.

 

 

Förderdauer

 

120 Tage bei einem Aufenthalt von einem Semester und 240 Tage bei einem Aufenthalt von zwei Semestern.

Pro Studienzyklus (Bachelor/Master) hast du Anspruch auf maximal zwölf Monate Erasmus+ Förderung .  Eine erneute Förderung im Masterniveau ist möglich.

 

Bewerbungsunterlagen

 

Die Bewerbung erfolgt online und papierlos über Mobility Online.
Nach der Registierung erhältst du eine E-Mail mit einem Link und musst ein Passwort vergeben und weitere Daten erfassen sowie Bewerbungsunterlagen hochladen:

  • Deinen Lebenslauf
  • Dein Notenblatt
  • Dein Foto
  • Ein Motivationsschreiben
  • Immatrikulationsbescheinigung

 

Bewerbungsfristen

 

Als Frist gilt der 15.02. eines jeden Jahres für ein Auslandsstudium im darauffolgenden "akademischen Jahr" (Wintersemester und Sommersemester).

Mitte bis Ende März werden alle Bewerber und Bewerberinnen per E-Mail und in Mobility Online informiert, an welcher Partnerhochschule sie einen Studienplatz erhalten und welche organisatorischen Schritte zu erledigen sind. Der weitere Ablauf ist auch in der Pipeline von Mobility Online einzusehen.

Folgende Unterlagen werden für ein Erasmus+ Studium benötigt:

  • Grant Agreement
  • Digitales Learning Agreement

 

Auswahlkriterien

 

  • Vollständige und rechtzeitige Bewerbung
  • Entsprechendes Austauschkontingent muss vorliegen, freie Plätze vorhanden sein
  • Für Studiengang geeignete Zielhochschule / Fächeranerkennung möglich
  • Guter Notenschnitt und sprachliche Eignung (gute Kenntnisse der Unterrichtssprache, Grundkenntnisse der Landessprache)
  • Motive für Auslandsstudium sowie ehrenamtliches Engagement

 

Rückkehr

 

Nach Rückkehr stellst du bitte in Mobility Online unbedingt einen ausführlichen Erfahrungsbericht für nachfolgende Studierende ein.

Deinen Letter of Confirmation und dein Zeugnis sendest du bitte an deine Ansprechperson im International Office.

Des Weiteren wirst du über das Mobility Tool der Europäischen Kommission eine kurze Survey zu deinem Aufenthalt ausfüllen müssen. Dazu erhältst du automatisch am Ende des Aufenthaltes von der EU eine Einladung per E-Mail.

 

 

Wer ein mind. 60-tägiges Praktikum in einem EU-Land sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder Türkei absolviert, kann sich im International Office für ein Erasmus+ Stipendium bewerben.

Bei Fragen zum Erasmus+-Stipendium kannst du dich an Romy Geiger wenden.

 

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland

 

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (bei Pflichtpraktika)
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen und Nachhaltigkeit
  • Stipendiensätze nach Ländergruppen

 

Voraussetzungen

 

  • Dein Praktikum muss mindestens 2 Monaten (60 Tage) dauern und in einem Erasmus+ Land absolviert werden.
  • Während des Praktikums musst du an der THD immatrikuliert sein (Ausnahme Graduiertenpraktikum).
  • Auch ein Graduiertenpraktikum nach Ende des Studiums kann mit Erasmus+ gefördert werden. Voraussetzung ist, dass du dich bewirbst, solange du noch an der THD immatrikuliert bist und das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Studienende absolviert wird.
  • Deine Praktikumsvergütung oder finanzielle Situation sind nicht relevant!
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
  • Praktika, die remote ausgeführt werden, können ebenfalls nicht gefördert werden.

 

Die Förderdauer ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Pflichtpraktika werden bevorzugt.

 

Ländergruppen und Stipendienhöhe

 

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

750 Euro / 30 Tage

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

690 Euro / 30 Tage

Großbritannien ist seit des Brexits nicht mehr Teil des Erasmus+ Programms.

 

1 Monat = 30 Tage, Mindestaufenthalt: 60 Tage

 

Sonderförderung

 

Inklusion und der gleichberechtigte und gerechte Zugang zu Erasmus+ sind Förderschwerpunkte in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration. Folgende Zielgruppen können daher ein monatliches Top-Up von 250€ als Zuschlag zu den oben genannten Erasmus+ Raten bekommen:

  • Erstakademiker und Erstakademikerinnen,
  • Erwerbstätige Studierende,
  • Studierende mit Behinderung,
  • Studierende mit chronischer Krankheit und
  • Studierende mit Kind

Genauere Infos zu den Förderrichtlinien bekommst du im International Office.

 

Nachhaltigkeit

 

Ein weiteres Ziel der aktuellen Erasmus+-Generation ist es, das Austauschprogramm "grüner" zu gestalten und umweltbewusstes Reisen zu fördern.

Studierende, die ein emissionsarmes Verkehrsmittel für die Reise ins Gastland nutzen, können zusätzliche Erasmus+ geförderte Reisetage und eine höhere Reisekostenpauschale erhalten (siehe „Reisekostenpauschale und Reisetage“).

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 50% der Gesamtwegstrecke (Hin- und Rückreise zusammengerechnet) mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel (z.B. Bahn, Bus, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft) zurückgelegt werden müssen.

 

Reisekostenpauschale und Reisetage

 

Seit dem Projektjahr 2025 erhalten alle Teilnehmenden eine Reisekostenpauschale und ggf. zusätzlich geförderte Reisetage.

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 bis 99 KM

28 EUR + 0 Reisetage

56 EUR + 0 Reisetage

100 bis 499 KM

211 EUR + 0 Reisetage

285 EUR + 2 Reisetage

500 bis 1.999 KM

309 EUR + 0 Reisetage

417 EUR + 4 Reisetage

2.000 bis 2.999 KM

395 EUR + 0 Reisetage

535 EUR + 6 Reisetage

3.000 bis 3.999 KM

580 EUR + 0 Reisetage

785 EUR + 6 Reisetage

4.000 bis 7.999 KM

1.188 EUR + 2 Reisetage

1.188 EUR + 6 Reisetage

8.000 KM oder mehr

1.735 EUR + 2 Reisetage

1.735 EUR + 6 Reisetage

Die Reisekostenpauschale und Anzahl der förderfähigen Reisetage ist abhängig von der Distanz zur Praktikumseinrichtung und wird automatisch mithilfe des Erasmus+-Distance Calculators der EU berechnet (Deggendorf gilt dabei immer als Startpunkt).

Da die Kosten für nachhaltiges Reisen oft höher sind und die Reisezeit meist länger ist, wird eine erhöhte Reisekostenpauschale gewährt, wenn für die Reise ein „grünes“ Verkehrsmittel genutzt wird.

Insgesamt können bis zu sechs Reisetage bei „Green Travel“ und bis zu zwei Reisetage für nicht umweltfreundliches Reisen vergeben werden.

Hinweis: Die geförderten Reisetage werden pauschal vergeben und sind nicht abhängig von den individuellen Reiseplänen.

Solltest du für deine Reise (ob umweltfreundlich oder nicht) mehr Reisetage erfordern als die oben für deine Entfernungskategorie aufgeführten, könnest du dich mit dem International Office in Verbindung setzen, um eine individuelle Prüfung deiner Reisepläne und –unterlagen zu erhalten.

 

Bewerbungsunterlagen

 

Die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktikumsstipendium erfolgt über Mobility Online.

Dort kannst du die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hochladen:

  • deinen Lebenslauf mit Foto,
  • dein Notenblatt,
  • ein Motivationsschreiben,
  • Immatrikulationsbescheinigung,
  • den Praktikumsvertrag (kann nachgereicht werden)

 

Auswahlkriterien

 

  • Vollständige Bewerbungsunterlagen
  • Anerkanntes Praktikum (Förderung auch von freiwilligen Praktika, wenn diese zum Studiengang passen)
  • Notenschnitt und sprachliche Eignung (gute Kenntnisse der Arbeitssprache, Grundkenntnisse der Landessprache)
  • Motive für das Auslandspraktikum

 

Stipendienzusage

 

Nach der Stipendienzusage müssen ein Learning Agreement für Praktikum und ein Grant Agreement eingereicht werden.

 

Rückkehr

 

Am Ende deines Erasmus+ Praktikums sind einige organisatorische Punkte zu erledigen. Im Abschnitt „After the Mobility“ des Learning Agreements muss dir dein Praktikumsunternehmen die endgültige Dauer des Praktikums bestätigen.

Nach Rückkehr erfasst du bitte in Mobility Online einen ausführlichen Erfahrungsbericht für nachfolgende Studierende.

Des Weiteren wirst du über das Mobility Tool der Europäischen Kommission dazu aufgefordert, eine kurze Survey zu deinem Aufenthalt auszufüllen. Dazu erhältst du automatisch am Ende des Aufenthaltes von der EU eine Einladung per E-Mail.

Nur wenn diese Schritte erledigt wurden, kann dir die zweite Stipendienrate ausbezahlt werden.


 

 

Verpflichtende Sprachtests für Erasmus+ Studierende oder Praktikanten

Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die Sprachen EN, ES, FR, IT, NL zur Verfügung gestellt. Dieser ist für ALLE Studierenden/Praktikanten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache/Unterrichtssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen.

Förderung von Sprachkursen

Erasmus+ Studierende oder Praktikanten können von der Heimathochschule mit Lizenzen für einen kostenlosen online Sprachkurs ausgestattet werden. Das International Office vergibt die Lizenzen nach Prüfung der Unterlagen und Sprachkenntnisse.

Zusätzlich können kostenpflichtige Sprachkurse VOR Studien- oder Praktikumsbeginn im Ausland bezuschusst werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ausreichend finanzielle Mittel zu Verfügung stehen.

Englischkurse werden nicht oder nur in Ausnahmefällen gefördert.

Bei Interesse wende dich bitte an das International Office der THD.

 

 

Informationen zur Personalmobilität findest du unter Arbeiten an der THD.

 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

 

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Lehrmobilitätsmaßnahmen erhältst du beim 

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit        
Kennedyallee 50        
53115 Bonn    
Tel.: +49(0)228/882-8877      
Fax: +49(0)228/882-555        
E-Mail: erasmusdaad.de    
Homepage: www.eu.daad.de

Sonderförderung während des Erasmus+ Aufenthaltes

Teilnehmer mit Behinderung

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Studierenden mit Kind als Pauschale

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.

Partnerunis

 

  • Liste als PDF mit allen Partnerunis
  • Informationen zur Bewerbung erhältst du unter Auslandsstudium

Infos & Vorbereitung

Du willst deinen Horizont erweitern und ein Auslandspratikum oder  -Semester absolvieren?
Lade unser Infoblatt "Bewerbung Auslandssemester THD" runter, um genau herauszufinden wie das ganze funktioniert.

 

Wie beantragen Sie die ISIC?

Du musst die ISIC direkt auf www.isic.de beantragen. Lese dir die Informationen durch und klicke am Ende der verlinkten Informationsseite auf "Hier geht's zum Onlineantrag".

 

Weitere Links

 

 

Literatur

In der Bibliothek befindet sich weitere Literatur, die diese Themen vertiefen. Die Bücher über Bewerbungen national und international befinden sich im Zwischengeschoss.

Versicherung

Lass dir deine Fragen zum Versicherungsschutz zunächst vom eigenen Versicherer beantworten:

  • Gilt meine deutsche Versicherung im gewünschten Zielland?
  • Wird eine Zusatzversicherung zur Deckung aller Leistungen empfohlen?

Erst dann lässt sich entscheiden, ob eine zusätzliche private Unfall- und Haftpflichtversicherung erforderlich ist.

Anerkennung von Studienleistungen

Die Fächeranerkennung sowie die Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind wichtig und mit den unten genannten Formularen gut zu regeln. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die unten genannten Personen wenden! Prüfungsleistungen aus dem Ausland, die bereits an der Technischen Hochschule Deggendorf erbracht wurden (inkl. Fehlversuchen) können laut Rahmenprüfungsordnung (§17 Abs. 3) nicht anerkannt werden.

Ansprechpartner studienübergreifend:

Notwendige Formulare:

 

Ansprechpartner der einzelnen Studiengänge

Management im Gesundheits-, Sozial- und Rettungswesen

 

Physician Assistant

 

Physiotherapie dual

Angewandte Informatik

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
  • Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs 

 

Artificial Intelligence

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
  • Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs

 

Cyber Security

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
  • Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs

 

Künstliche Intelligenz

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
  • Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs


Wirtschaftsinformatik

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Rui Li
  • Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs

 

Angewandte Volkswirtschaftslehre

 

Angewandte Wirtschaftspsychologie

 

Betriebswirtschaft

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Thomas Meier
  • Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten

 

International Management

 

Strategisches und Internationales Management

 

Tourismusmanagement

Bauingenieurwesen

 

Baumanagement

 

Bau- und Umweltingenieurwesen

 

Digital Health

 

Health Informatics

 

Healthy and Sustainable Buildings

 

Industrial Engineering

  • Auslandsbeauftragter: Ibrahim Bader
  • Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten

 

International Tourism Management / Health and Medical Tourism

 

Applied Research in Engineering Sciences

 

Elektromobilität, autonomes Fahren und mobile Robotik

 

Elektro- und Informationstechnik

 

Medientechnik (Bachelor)

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Jens Schanze
  • Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten

 

Medientechnik (Master)

Maschinenbau

 

Mechatronik

  • Auslandsbeauftragter: tba
  • Anerkennung sonstige Kurse: Lehrende des Studiengangs

 

Master Mechatronische und Cyberphysische Systeme

 

Technisches Design

  • Alle künstlerische-gestalterische Fächer: Prof. Kostas Medugorac
  • Alle technischen Fächer: jeweiligen Modulverantwortlichen

Angewandte Sportwissenschaften

  • Auslandsbeauftragter: Prof. Dr. Jens Martin
  • Anerkennung aller Kurse: Absprache nur mit dem Auslandsbeauftragten

 

Angewandte Sportwissenschaften mit Schwerpunkt Interprofessionelle Betreuung im Sport:

  • Auslandsbeauftragte: Linda Zeindl
  • Bitte das interne Learning Agreement zusammen mit den Kursbeschreibungen an das International Office senden. Die Unterlagen werden geprüft und im Anschluss an die Auslandsauftragte weitergeleitet.

 

Artificial Intelligence for Smart Sensors and Actuators

 

Interdisziplinäre Ingenieurwissenschaften

 

Mechatronik und Projektmanagement für Digitale Produktion

 

Technologiemanagement

 

Wirtschaftsingenieurwesen

 

Vorgehensweise

 

Externes Learning Agreement bzw. Erasmus+ Learning Agreement und internes Learning Agreement ausfüllen und von den jeweiligen Fachdozenten und vom Auslandsbeauftragten unterschreiben lassen. Ausführliche Kursbeschreibungen mitnehmen und frühzeitig einen Termin vereinbaren.
Bei Studierenden der Betriebswirtschaft, International Management sowie Angewandte Volkswirtschaftslehre ist lediglich eine Absprache mit dem Auslandsbeauftragten notwendig.
Diese Learning Agreements im International Office (B 210) einreichen. Das Externe Learning Agreement wird häufig sehr früh benötigt (je nach Frist der Partneruni), das interne Learning Agreement muss lediglich VOR Abreise im International Office eingereicht werden (keine feste Frist).

 

 

Kursänderungen im externen Learning Agreement bzw. Erasmus+ Learning Agreement „Änderungen/Changes“ wie auch internen Learning Agreement erfassen.
Information über die Kursänderungen vorab mit dem zuständigen Professor/Auslandsbeauftragten per E-Mail abklären und das International Office in Kopie setzen.
Den Bereich „Änderungen/Changes“ im Learning Agreement (extern und intern) ausfüllen und das Learning Agreement inkl. Kursbeschreibungen an das International Office schicken (E-Mail). Das International Office leitet das Learning Agreement weiter.
Kursänderungen sollten innerhalb von vier Wochen den Auslandsbeauftragten und International Office mitgeteilt werden und alle Änderungen im Learning Agreement (extern und intern) erfasst werden.

 

Das Studienzentrum nimmt die Notenumrechnung vor, sobald das Zeugnis von der Partnerhochschule vorliegt. Sofern dies in den Prüfungskommissionen nicht anders geregelt wird, wird zur Notenumrechnung die vom Prüfungsausschuss empfohlene Tabelle (s.o.) verwendet. Zwischennoten werden linear interpoliert.
Die anerkannten Leistungen werden, sofern es sich um Modulnoten handelt, im Notenblatt erfasst; für Teilmodul-Leistungen wird vom Studienzentrum ein Leistungsschein ausgegeben.

Erfahrungsberichte

Die THD-Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt während ihres Studiums absolvierten, haben ihre Erfahrungen in einen Bericht zusammengefasst um anderen einen Einblick in ihren Auslandsaufenthalt zu geben. Nutze die Erfahrungsberichte anderer Studierender um dir ein Bild zu machen, wie ein Auslandsaufenthalt ablaufen kann.

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