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Eine Übersicht der Bewerbungsfristen aller Studiengänge findest du hier: Bewerbungsseite

 

 

Nein, im Moment gibt es keinen NC-Studiengang an der TH Deggendorf.

 

 

Um an der Technischen Hochschule Deggendorf studieren zu können, gelten die folgenden Voraussetzungen:

Zeugnisse:

  • Außerbayerische Zeugnisse gelten als Hochschulzugangsberechtigung, wenn sie mit entsprechenden bayerischen Zeugnissen als gleichwertig anerkannt sind/werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Abschlüssen können auf der Seite des DAAD nachsehen und finden weitere Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Bewerbung sowie der Anerkennung ausländischer Zeugnisse auf der Bewerbungsseite.

Infos zu Sprachvoraussetzungen für ein Studium findest du auf unserer Bewerbungs-Seite.

 

 

Selbstverständlich! Es entsteht dadurch auch keinerlei Nachteil im Verfahren für dich. Bewerben kannst du dich für mehrere Studiengänge, du musst dich aber dann, wenn du nach Abschluss des Bewerbungsprozesses mehrere Studienplatzzusagen hast, für einen Studiengang entscheiden. 

Solltest du dich für mehrere Studiengänge bewerben, ist es notwendig, für jeden Studiengang  vollständige Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

 

 

Studierende müssen nur einen Semesterbeitrag in Höhe von 82 € pro Semester bezahlen. Informationen zum Semesterbeitrag findest du hier: Studienbeiträge

 

Entsprechend der Gebührensatzung der THD werden ab dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/2026 bzw. ab dem Wintersemester 2025/2026 Gebühren für die besonderen Aufwendungen bei der Auswahl und der sozialen Betreuung erhoben.

Dies gilt für internationale Studienbewerbende, sowie für internationale Studierende, die nicht aus der EU bzw. EWR stammen:

  • Die Gebühr beträgt EUR 50,00 je Bewerbung für einen Studiengang an der Technischen Hochschule Deggendorf und 
  • EUR 500,00 pro Semester, in dem Studierende an der Technischen Hochschule Deggendorf immatrikuliert sind. 

Hier findest du eine Auflistung, wofür wir die Servicegebühren verwenden: Unser Serviceversprechen

Bitte beachte:

  • Es werden keine Gebühren erhoben für: Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Personen, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen
  • Für alle bereits immatrikulierten (vor Inkrafttreten der betreffenden Gebührensatzung) Studierenden werden keine Gebühren erhoben 
  • Es bestehen weitere Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind

 


Du findest alle Informationen zu studieren und bewerben als Meister & beruflich Qualifizierter auf unserer Seite Studieren ohne Abitur.

 

 

In den Studiengängen der örtlichen Auswahlverfahren orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife) verstrichen sind.

Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt werden, wenn der Bewerber dies beantragt und entsprechend belegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte.

Auch hier gilt, dass der Nachweis des Grundes (Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreicht. Du musst zusätzlich nachweisen, dass sich durch diesen belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verzögert hat; z.B. durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung.

 

 

Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis Ende Juli abschließen, können in zulassungsbeschränkten Studiengängen nur im Rahmen einer Sonderquote von 4 % der Studienplätze zugelassen werden.

Sofern du bis Ende Juli nicht im Besitz des Abschlusszeugnisses deines Erststudiums bist, wirst du nicht in der Quote für Zweitstudienbewerber berücksichtigt.

 

 

Im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen (Baustellenvorpraktikum) ist ein 6-wöchiges Vorpraktikum Zulassungsvoraussetzung: 

  • Dies bedeutet, dass jede/r Studienbewerber/in der/die KEINE fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule wechselt, grundsätzlich vor Studienbeginn ein mindestens 6-wöchiges Vorpraktikum absolvieren muss. Der Nachweis des Vorpraktikums ist bei der Einschreibung vorzulegen.

 

Bei den Bachelor-Studiengängen Maschinenbau und Mechatronik ist ein 6-wöchiges Vorpraktikum Zulassungsvoraussetzung:

 

 

Die geforderten Sprachnachweise findest du hier: Sprachvoraussetzungen

 

bewerbungsprozess

 

Nein, du kannst dich bereits vor Erhalt deines Abschlusszeugnisses bewerben. Sobald du dein Zeugnis in den Händen hältst, kannst du es ganz einfach bei uns nachreichen. In der Regel gibt es eine Nachreichfrist, die über das reguläre Bewerbungsende (15. Juli) hinausgeht. Informiere dich auf unserer Bewerbungsseite oder frag bei uns nach

 

 

Sobald du deine Online-Bewerbung per Mausklick abgeschickt haben, erhältst du bei der Bearbeitung deiner Bewerbung eine Bestätigungsemail über den Eingang deiner Bewerbung mit zusätzlichen Hinweisen und dem aktuellen Status der Bearbeitung der Bewerbung.

Von telefonischen Rückfragen bitten wir abzusehen, da dies einen enormen Arbeitsaufwand für uns darstellt.

 

 

Studiengangswechsel:

Ein Wechsel des Studiengangs im Bereich der Technischen Hochschule Deggendorf ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine fristgerechte Online-Bewerbung Voraussetzung.

Eine Zulassung für Erstsemester erfolgt im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens.

Eine Zulassung für höhere Semester ist nur möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind und die Voraussetzungen nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung erfüllt sind.

Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens überprüft und soweit möglich angerechnet.

Kontakt: zsb@th-deg.de

Hochschulwechsel:

Ein Wechsel im Hochschulbereich Bayerns ist hinsichtlich des Studienverlaufs und der prüfungsrechtlichen Bestimmungen im gleichen Studiengang problemlos.

Voraussetzung ist jedoch ein fristgerechter Antrag auf Immatrikulation bzw. eine Zulassung bei der aufnehmenden Hochschule und Exmatrikulation bei der Technischen Hochschule Deggendorf.

Ein Wechsel von einer bayerischen Hochschule in eine außerbayerische oder umgekehrt, wird in den meisten Fällen allerdings Probleme aufwerfen. Neben der Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung können aufgrund der unterschiedlichen Studienpläne und der differierenden prüfungsrechtlichen Vorschriften auch die Anerkennung von Studienzeiten und der bereits erbrachten Prüfungsleistungen Schwierigkeiten bereiten.

Absolventen der Technischen Hochschule Deggendorf sind nach der bestandenen Bachelorprüfung berechtigt, an eine Universität, Kunsthochschule oder Gesamthochschule ohne Beschränkung auf eine Fachrichtung überzutreten.

Die einzelnen Voraussetzungen der Immatrikulation in einem Fachgebiet an der betreffenden Hochschule bleiben unberührt.

Kontakt: zsb@th-deg.de

 

 

Die nicht angenommenen Studienplätze werden in Nachrückverfahren an Bewerber vergeben, die im Hauptverfahren einen Ablehnungsbescheid erhalten haben.

Nachrückverfahren finden solange statt, bis alle Studienplätze vergeben und angenommen wurden. Sie werden jedoch längst bis Ende Oktober durchgeführt. Ein Losverfahren wird an bayerischen Hochschulen nicht durchgeführt.

 

 

Folgende Unterlagen benötigst du um dich online an der THD zu bewerben:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Upload)
  • Ausweis
  • Lebenslauf
  • bei vorhandenem Vorstudium Exmatrikulationsbescheinigung
  • ggf. Sprachnachweis
  • evtl. Vertrag (für ein Verbundstudium oder Studium mit vertiefter Praxis) mit Unternehmen (Upload)


Für den Studiengang Master Applied Research in Engineering Sciences müssen zusätzlich noch folgende Unterlagen hochgeladen werden:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

 

Weitere Unterlagen

Die nachstehend aufgeführten Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht unbedingt erforderlich, sie können aber Ihre Zulassungschancen erheblich verbessern:

  • Exmatrikulationsbescheinigung (bei Hochschulwechsel erst zur Einschreibung erforderlich)
  • Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen

Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium:

  • Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums
  • formlose, ausführliche, schriftliche Begründung für das Zweitstudium
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung

Ggf. Bescheinigungen über Ableistung eines Dienstes (in Kopie):

  • Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren
  • Bundesfreiwilligendienst sowie andere Dienst im Ausland
  • ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr
  • ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. Folgende Berufsausbildungen werden berücksichtigt:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule, Fachschule oder Berufsakademie
  • eine abgeschlossene Ausbildung im einfachen und mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung
  • eine bestandene Unteroffizier- bzw. Offizierprüfung von Berufs- oder Zeitsoldaten

 

 

In den Studiengängen der örtlichen Auswahlverfahren orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife) verstrichen sind.

Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall kann bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt werden, wenn der Bewerber dies beantragt und entsprechend belegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte.

Auch hier gilt, dass der Nachweis des Grundes (Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreicht. Du musst zusätzlich nachweisen, dass sich durch diesen belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung verzögert hat; z.B. durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung.

 

 

Bewerber, die Wehr- bzw. Ersatzdienst oder einen anderen Dienst geleistet haben, werden bevorzugt zugelassen, wenn für diesen Studiengang zu Beginn oder während des Dienstes:

  • Zulassungsbeschränkungen nicht bestanden haben oder
  • Zulassungsbeschränkungen bestanden haben, der Bewerber aber zugelassen war

Um den Anspruch auf bevorzugte Zulassung zu verwirklichen, musst du dich nach Dienstende erneut mit allen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Hochschule bewerben.

Diesem Antrag sind zusätzlich eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung (amtl. beglaubigt) und der frühere Zulassungsbescheid (Kopie) beilzulegen. Durch die bevorzugte Zulassung erhältst du nach Dienstende erneut einen Studienplatz.

 

 

Ja, unbedingt!
Die Zulassung gilt immer nur für das jeweilige Semester, für das du dich beworben hast. 

 

 

Der Zulassungsbescheid wird dir vom Bewerberportal zur Verfügung gestellt. Es erfolgt keine Zusendung in Papierform per Post. Bitte hebe diesen Bescheid unbedingt sorgfältig auf und speicher ihn gegebenfalls ab, falls du ihn in den nächsten Jahren zur Vorlage bei Behörden benötigst. Zweitschriften können grundsätzlich nicht ausgestellt werden.
 

zulassung

 

 

Informationen zur Immatrikulation findest du hier: Immatrikulation

 

 

 

Den Antrag auf Immatrikulation findest du in deinem Zulassungsschreiben.

Alle weiteren Unterlagen kannst du hier herunterladen: Immatrikulationsunterlagen

 

 

Sobald du immatrikuliert bist, kannst du eigenständig die Immatrikulationsbescheinigung im PRIMUSS Portal herunterladen.

 

 

Nein. Jedes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren steht für sich. 

Natürlich solltest du dir es gut überlegen, welches Zulassungsangebot du annimmst - denn bei Verfahren, die über hochschulstart.de laufen, verlierst du mit der Entscheidung unwiederbringlich alle anderen Zulassungsangebote, die du womöglich noch parallel hast.
Bei der nächsten Bewerbungsfrist geht aber jedes Verfahren wieder frisch von vorne los.

 

 

Dein Foto haben wir zurückgewiesen, wenn es nicht unseren Anforderungen entspricht.

Bitte lade ein Foto nach den Vorgaben der Bundesdruckerei (biometrisch) nochmals hoch. Das Foto muss als JPG bzw. JPEG Format vorliegen und darf nicht größer als 12 MB sein.

nach der immatrikulation

 

Mit der Immatrikulation erhältst du die Anleitung "Erste Schritte in der IT". Hier wird genau erklärt, wie du deine E-Mailadresse und die Zugangsdaten bekommst. Hier geht es zur Anleitung: IT-Einführung

 

 

Studierende müssen einen Semesterbeitrag in Höhe von 72 € pro Semester bezahlen. Informationen zum Semesterbeitrag findest du hier: Studienbeiträge

Informationen zur Bezahlung der Gebühren findest du hier: Rückmeldung

 

Bitte beachte, dass entsprechend der Gebührensatzung der THD ab dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2024/2025 bzw. ab dem Wintersemester 2024/2025 Gebühren für die besonderen Aufwendungen bei der Auswahl und der sozialen Betreuung erhoben werden.

Dies gilt für ausländische Studienbewerbende, sowie für ausländische Studierende

  • Die Gebühr beträgt EUR 50,00 je Bewerbung für einen Studiengang an der Technischen Hochschule Deggendorf und 
  • EUR 500,00 pro Semester, in dem Studierende an der Technischen Hochschule Deggendorf immatrikuliert sind. 

ACHTUNG: 

  • Diese Gebührenpflicht betrifft nicht alle ausländischen Studienbewerbende bzw. Studierende
    (insbesondere werden keine Gebühren erhoben für: Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Personen, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen)
  • Für alle bereits immatrikulierten (vor Inkrafttreten der betreffenden Gebührensatzung) Studierenden werden keine Gebühren erhoben 
  • Es bestehen weitere Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind

 

 

Auf folgender Seite findest du Infos zum Thema Wohung finden: Wohnen

 

 

Auf dieser Seite findest du Informationen zu Stipendien & Finanzierung des Studiums: Finanzierung & Stipendien

 

 

Nein, im Moment gibt es kein Semesterticket an der THD.

 

 

Das ist kein Problem. Bitte informiere das Studienzentrum der THD per E-mail bewerbung@th-deg.de, dass du den Studienplatz nicht annimmst. 

 

 

Informationen dazu findest du auf der Seite Studieren mit Behinderung.

 

 

Zum Wintersemester beginnt das Studium am 01.10. des jeweiligen Jahres.

Zum Sommersemester beginnt das Studium am 15.03. des jeweiligen Jahres.

 

Die detaillierten Semesterzeiten findest du hier: Semesterübersicht

 

 

Versicherungspflichtig sind alle Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind.

Studierende, die versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind (z.B auch Pivatversicherte), müssen zur Einschreibung eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, dass sie befreit sind.

Familienversicherung (Kranken-/Pflegeversicherung)

Studierende sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern oder Ehegatten familienversichert sind; gleiches gilt für die Pflegeversicherung. Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung entnimmst du bitte folgendem Merkblatt oder der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung.

Versicherungsbeiträge

Versicherungspflichtige Studierende haben die Beiträge für das Semester vor der Einschreibung im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Satzung der Krankenkassen können andere Zahlungsweisen vorsehen. Für Studierende, die Familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.

Unfallversicherung

Alle immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden an einer Hochschule im Bundesgebiet sind gegen die Folgen eines im Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls versichert. Jeder (Studium-) Unfall ist unverzüglich der Hochschulverwaltung zu melden.

allgemeines

 

Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt. Im Hochschulbereich ist die Akkreditierung eines der Werkzeuge der Qualitätssicherung. Kern des Verfahrens ist die Beurteilung der Qualität z. B. eines Studienganges durch Experten (unabhängige Lehrende und Studierende anderer Hochschulen sowie Vertreter der Berufspraxis).

Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:

  • Qualität von Lehre und Studium sichern, um zur Fakultätsentwicklung beizutragen;
  • Mobilität der Studierenden erhöhen;
  • internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota bene: die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht die internationale Anerkennung);
  • Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Master-Studiengänge erleichtern;
  • Transparenz der Studiengänge erhöhen.

Quelle: Wikipedia.org

Die Technische Hochschule Deggendorf ist seit dem 09.09.2020 systemakkreditiert.
Alle Informationen zu den akkreditierten Studiengängen sind hier zu finden: Qualitätsmanagement

 

 

Als Studierender der Technischen Hochschule Deggendorf wird der Zeitaufwand einer Veranstaltung im Semester in SWS und die damit erreichbaren Leistungspunkte in ECTS angegeben.

Semesterwochenstunden (SWS)

Eine SWS beschreibt den Zeitaufwand eines Studierenden für eine Lehrveranstaltung im Semester. Dabei bedeutet z.B. die Angabe „1 SWS“, dass die entsprechende Vorlesung für die Dauer des Semesters wöchentlich mit 45 Minuten angesetzt ist.

European Credit Transfer System (ECTS)

Credit Points sind Leistungspunkte, welche sicherstellen sollen, dass die Leistungen von Studierenden an europäischen Hochschulen vergleichbar und bei einem evtl. Hochschulwechsel auch grenzüberschreitend, anrechenbar sind.

 

weiterführende links