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studieren mit familie.

unterstützung und infos

studieren und arbeiten mit kind

Studium bzw. Beruf und Kinderbetreuung gemeinsam unter einen Hut zu bringen ist eine Herausforderung für alle Mütter und Väter, egal ob kleine oder große Kinder zu Hause sind. An der THD unterstützen und informieren die Mitarbeiter:innen des Familienservice Erziehende mit Beratungsbedarf.

 

 

Eine Übersicht über Gelder, die dir für Mutterschutz, Geburt und Elternzeit zustehen, erhältst du auf den Seiten für Familien des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Neben den allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium gibt es einige besondere Zuschüsse für studierende Eltern:

  • BAföG für studentische Eltern

Sonderregelungen für schwangere und erziehende Studierende: Kinderbetreuungszuschlag, Verlängerung der Höchstdauer für die Förderung, bei Unterbrechung des Studiums, bei Darlehensrückzahlung.

Allgemein gilt: als BAföG-Empfänger/in hast du Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Nähere Informationen erhältst du auf den BAföG Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

  • Darlehen für Studentinnen mit Kind

Der Hildegardis-Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland vergibt für Alleinerziehende Studentinnen mit christlicher Konfession Förderungen bzw. zinslose Darlehen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von Hildegardis Verein.

  • Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“

Diese Stiftung des öffentlichen Rechts unterstützt werdende Mütter in Not, kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.

Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

  • Wohngeldzuschuss

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem Einkommen. Allerdings werden Studierende, die bereits BAföG erhalten, normalerweise nicht mit Wohngeld unterstützt, da das BAföG schon eine Wohnpauschale beinhaltet. Wenn allerdings ein Kind mit im Haushalt des BAföG-Empfängers lebt, gibt es dafür Ausnahmen. Weitere Informationen findest du auf den Seiten vom Studentenwerk Niederbayern-Oberpfalz.

 

 

Unsere Folien zu "Studieren mit Kind" enthalten Informationen zum Mutterschutz, zur Studienorganistaion vor der Geburt, Elternzeit, Krankheit des Kindes usw.

Jedes Jahr zu Beginn des Wintersemesters bieten wir dazu eine Infoveranstaltung rund um das Thema Studieren mit Kind an. Referenten vom Studienzentrum, vom Studentenwerk, von der Beratungsstelle Donum Vitae und von der Arbeitsagentur Bayern-Süd geben Tipp's und Info's, wie ein Studium auch mit Kind(ern) gut zum bewerkstelligen ist.
 

 

 

Die komplette Übersicht der in Deggendorf angesiedelten Kinderbetreuungsmöglichkeiten findest du auf der Homepage der Stadt Deggendorf, für Pfarrkirchen auf der Homepage der Stadt Pfarrkirchen und für Cham auf der Homepage der Stadt Cham.
Um einen Platz in deiner Wunsch-Kita oder deinem Wunsch-Kindergarten zu bekommen, ist es wichtig, dein Kind frühzeitig anzumelden!
Informiere dich so bald wie möglich über die jeweiligen Anmeldemodalitäten, um Wartezeiten zu vermeiden.

 

  • Kindertagesstätte "Little Ducks Campus Kids"

Mehr Informationen

 

  • Babysitterbörse

Damit auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten ein Betreuungsangebot zur Verfügung steht haben wir die Babysitterbörse eingerichtet.

Liebe Eltern, um einen Babysitter  für Sie zu finden, füllen Sie bitte dieses Anmeldeformular aus.
Weitere Informationen zur Babysitterbörse finden Sie hier.

Die Hochschule dient dabei lediglich als Vermittler und übernimmt daher auch keine Haftung.

Liebe:r Studierende:r, falls Du als Babysitter in den Babysitterpool aufgenommen werden möchtest, fülle bitte dieses Formular zur Aufnahme in die Babysitterbörse aus.
 

Hilfreiche Informationen:

Babysitter-Vertrag

Babysitter-Checkliste

Informationen Minijob

 

  • Ferien- und Freizeitangebote

Das Team der MINT-Förderung  der THD möchte junge Menschen für Technik und Naturwissenschaften begeistern und bietet in den Schulferien die Technikferien an. Alle Informationen und die Termine finden Sie hier.

Ebenso in den Schulferien bietet der Verein "Technik für Kinder TfK" an verschiedenen Standorten ein Ferienprogramm an. Informationen und der Anmeldelink stehen ca. zwei Wochen vor den jeweiligen Ferien hier zur Verfügung.

Für vier Wochen im August bietet die Stadt Deggendorf mit dem Feriengarten Sommersprossen eine Ferienbetreuung für Kinder im Alter zwischen 3 und 11 Jahren an.

Die Stadt Pfarrkirchen bietet für zwei Wochen im August eine Ferienbetreuung an. Informationen gibt es ab Juni auf der Homepage der Stadt oder unter tourist-info@pfarrkirchen.de
 

Das Ferienprogramm der Stadt Deggendorf sowie viele Aktionen und Ausflüge für Kinder und Jugendliche finden Sie auf den Seiten des Jugendcenters 4You in Deggendorf.

Informationen zum Ferienprogramm in Pfarrkirchen finden Sie hier und für Cham hier

Der Kreisjugendring bietet in den Sommerferien verschiedene Veranstaltungen und Sommercamps für Kinder und Jugendliche an. Informationen gibt es hier für DeggendorfPfarrkirchen und Cham

 

 

  • Kommunikationsplattform iLearn

Wir haben für Dich einen Kurs auf iLearn erstellt, wo Du immer wieder neue Informationen findest und Dich auch mit Gleichgesinnten austauschen kannst.
https://ilearn.th-deg.de/course/view.php?id=9501. Eine Anmeldung ist ohne Zugangsschlüssel möglich.

  • Kostenloser Kinderteller in der Mensa

Das Studentenwerk möchte studentische Eltern unterstützen und spendiert den kostenlosen Kinderteller für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre, wenn ein studentisches Elternteil mit seinem gültigen Studentenausweis ein Hauptgericht für sich selbst zahlt.
Ein Kinderteller besteht dabei grundsätzlich aus einem Hauptgericht des regulären Tagesangebots sowie einer Beilage, die auch eine Suppe oder ein Dessert sein darf.

  • Eltern-mit-Kind-Büro im Pavillon Grünes Dach

Das Eltern-mit-Kind-Büro am Campus Deggendorf bietet eine komfortable Umgebung für Eltern, um bei Betreuungsengpässen trotzdem arbeiten bzw. studieren zu können. Es ist mit allen notwendigen Annehmlichkeiten ausgestattet, um den Bedürfnissen von Eltern gerecht zu werden. Es befindet sich ein Schreibtisch mit Netzwerkanschluss im Eltern-mit-Kind-Büro, um den mitgebrachten Laptop anzuschließen. Für die Beschäftigung des Kindes steht die Kidsbox mit einer großen Auswahl von Spielen bereit. Zum Stillen ist ein bequemer Sessel vorhanden und im angrenzenden Sanitärbereich können Babys gewickelt werden. Um das Eltern-mit-Kind-Büro zu buchen, wenden Sie sich bitte an familienservice@th-deg.de.

  • Sozialberatung

Bei  Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Studiums, zu Schwangerschaft und Kinderbetreuung während des Studiums, generell zur Lebensplanung während des Studiums oder zum Studium mit Behinderung hilft die Sozialberatung des Studentenwerk Niederbayern/ Oberpfalz.

  • Psychosoziale Beratung

Bei Konflikten im Studium, Leistungs- und Konzentrationsschwäche, Ängsten verschiedener Art (Prüfungs- oder Zukunftsangst) oder psychischen Problemen kannst du dich an die Psychosoziale Beratung wenden.

 

 

Nicht einfach – aber möglich!

Meist im Studium vorgeschrieben, ist das Auslandssemester oder -praktikum bei Arbeitgebern sehr gefragt und kann im Bewerbungsprozess einen entscheidenden Vorteil bringen. Trotz immenser Vorbereitung ist es eine erfahrungsreiche Zeit, die die meisten studentischen Eltern nicht missen möchten.
Nützliche Informationen und Erfahrungsberichte findest du unter:
www.auslandsstudium-mit-kind.de
www.college-contact.com/orientierung/auslandsstudium-kind

Unser International Office berät und unterstützt dich gerne.

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Den Auslandsaufenthalt über ein Förderprogramm (z.B. ERASMUS) zu planen, erleichtert die Koordination und ermöglicht eventuell auch einen Zuschuss aus EU-Mitteln.
    Studierende mit Kind können zudem Sondermittel für ihren ERASMUS-Auslandsaufenthalt beantragen.
    Auslandsstipendien und Förderprogramme unter: www.daad.de
  • BAföG-Empfänger*innen können i.d.R. auch bei einem Studium im Ausland BAföG erhalten: www.auslandsbafoeg.de
  • Das Elterngeld wird weiterhin geleistet, wenn ein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und der Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert.
  • Das Kindergeld kann weiter bezogen werden, wenn der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist, dem Zwecke der Ausbildung dient und der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird.
  • Der Versicherungsschutz der Krankenversicherung bleibt bei gleichen Bedingungen erhalten. Darüber hinaus sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, um die medizinische Versorgung auch im Ausland abzusichern.
  • Auf Leistungen des Sozialsystems des gewählten Landes besteht meist kein Anspruch.

Plane genügend Zeit für die Vorbereitungen, aber auch für die Eingewöhnung vor Ort ein.
Prüfe die hochschuleigenen oder die öffentlichen/privaten Betreuungsmöglichkeiten vor Ort und kläre auch so früh wie möglich die Wohnsituation im gewählten Ausland.

 

 

Vor der Geburt:

  • Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft: unverzügliche Mitteilung an das THD Studienzentrum.
  •  Mutterschaftsgeld (von deiner Krankenkasse) bzw. Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber/Krankenkasse ca. 7 Wochen vor Geburt
  • Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattung für das Baby – ALG II.Beantragung ab der 13. SSW über die Arbeitsagentur
  • Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“: Unbedingt vor Geburt einen Antrag stellen, sonst entfällt die Fördermöglichkeit
  • Elternzeit bei Mutter/ggf. Vater spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden
  • Kindergartenplatz: Um einen Platz in deiner Wunsch-Kita oder deinem Wunsch-Kindergarten zu bekommen, ist es wichtig, dein Kind frühzeitig anzumelden.
    Informiere dich so bald wie möglich über die jeweiligen Anmeldemodalitäten, um Wartezeiten zu vermeiden.

Nach der Geburt:

  • Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Zentrum Bayern für Familie und Soziales
  •  Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Bei Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenze gibt es auch einen Kinderzuschlag
  • Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden mit fehlendem Unterhalt wird vom zuständigen Jugendamt für max. 72 Monate bezahlt

 

 

Eine Haushaltshilfe wird dir von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt, wenn in deinem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt, und du wegen Schwierigkeiten in der Schwangerschaft oder bei Kaiserschnitt-Geburten die Betreuung nicht sicherstellen kannst.

Weitere Informationen erhältst du bei deiner gesetzl. Krankenkasse.

Beratungsstellen in der Schwangerschaft zu Problemen, zu Geburt und Stillzeit und zu allg. Fragen findest du in Deggendorf am Landratsamt, bei Donum-Vitae und bei der Caritas.

Beratung für Eltern in schwierigen Lebenslagen wie z. B. bei Unsicherheiten in der Erziehung, Partnerschaftskonflikte, Minderjährigkeit eines Elternteils erhältst du im "KoKi – Netzwerk frühe Kindheit" am Landratsamt Deggendorf.

Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz hat ebenfalls eigene Seiten zu "Studieren mit Kind".

 

 

netzwerk erfolgsfaktor familie

Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ ist eine zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit diesem Unternehmensprogramm setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der
deutschen Wirtschaft zu machen. Bei dem bundesweiten Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie“ zeichnet das Bundesfamilienministerium ein Mal pro Legislatur die familienfreundlichsten Arbeitgeber Deutschlands aus. An diesem Wettbewerb hat die THD im Jahr 2016 erfolgreich teilgenommen.

familienpakt bayern

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern kontinuierlich zu verbessern ist Ziel des Familienpaktes Bayern. Die Paktpartner setzen sich dafür ein, dass dort, wo es die berufsspezifischen Rahmenbedingungen zulassen, stärker das Arbeitsergebnis und weniger die geleistete Arbeitszeit im Fokus steht. Flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle, wie es sie bereits an unserer Hochschule gibt, sowie die fortschreitende Digitalisierung erlauben immer mehr eine familienfreundliche Arbeitskultur zu entwickeln.

Mit dem Familienpakt Bayern gestalten wir gemeinsam das Zukunftsthema Familie und Beruf. Die Partner im Familienpakt Bayern haben ein gemeinsames Ziel: Lebensqualität für Familien und Zukunft für den Standort Bayern. Wir denken diese Aufgaben zusammen und arbeiten gemeinsam für bessere Lösungen.

charta „familie in der hochschule“

Desweiteren hat unsere Hochschule die Charta „Familie in der Hochschule“ im Best Practice Club unterzeichnet und will damit ein überregionales Signal in Richtung familiengerechte Studierenden- und Personalpolitik setzen.

Diese Organisation wurde 2008 geschaffen, um ein einmaliges bundesweites Netzwerk von Hochschulen zu bilden, das sich durch einen bundesweiten Dialog und partnerschaftliches Arbeiten auf Augenhöhe auszeichnet. Die Mitgliedshochschulen weisen eine langjährige Erfahrung zur Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen für Familienorientierung an Hochschulen auf. Gemeinsam werden Konzepte und Praxismaßnahmen entwickelt, die Studierende und Beschäftigte darin unterstützen, Familie und Studium bzw. Beruf besser zu vereinbaren. Die erarbeiteten Handreichungen, Werkzeuge und Leitfäden sind praxiserprobt und verdeutlichen die exzellente Qualität der umgesetzten Maßnahmen. Sie sind auf der Homepage des Clubs für alle Interessierten frei zugänglich.

charta der vielfalt

Neben Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für unsere Hochschule auch die Schaffung eines
vorurteilsfreien Arbeitsumfeldes von größter Bedeutung.
Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen, mit deren Unterzeichnung die Hochschule den Stellenwert des Themas hervorheben möchte.
Ziel der Initiative ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Alle Mitarbeiter/innen sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

 

 

Bei Fragen wende dich gerne an den Familienservice:

Tel. +49 991 36 15-526
familienservice@th-deg.de

studieren mit pflegebedürftigen angehörigen

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen: den Partner/die Partnerin, die Eltern oder das eigene Kind. Pflege ist – anders als Elternschaft – meistens nicht planbar, sondern tritt unerwartet ein, etwa nach einem Schlaganfall oder Unfall. Auch ist der Verlauf einer Pflegebedürftigkeit meist schwierig einzuschätzen. Sie kann wenige Wochen oder Monate dauern, sich aber auch über viele Jahre erstrecken. Dementsprechend ist es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, wie stark die pflegende Person beansprucht wird. Zunehmend stehen auch Studierende vor der Herausforderung ihr Studium und die Pflege oder Betreuung von Angehörigen parallel zu bewältigen.

Daher bietet der Familienservice hier grundlegende Informationen und verweist Betroffene in persönlicher Beratung an die richtigen Stellen.

 

vorsorge

Bevor der Zustand der Pflegebedürfigkeit überhaupt eintritt, ist es sinnvoll, schon vorher festzulegen, wer, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang für einen tätig sein soll. Diese persönlichen Festlegungen werden in einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung geregelt. Detaillierte Informationen sowie vorgedruckte Formulare finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und für den Verbraucherschutz.

Eine umfassende Zusammenstellung über alle persönlichen Informationen und wichtigen Unterlagen bietet eine Notfallmappe. Diese kann Angehörigen einen schnellen Überblick über die zu treffenden Entscheidungen verschaffen. 


pflegebedürftigkeit – was tun?

Viele Fragen kommen auf, wenn man plötzlich mit dem Thema Pflege konfrontiert wird. Nachfolgend findest du eine Zusammenstellung von Informationen, die dir als erste Orientierung dienen kann:

 

Setze dich mit der Pflege-/Krankenkasse des zu pflegenden Angehörigen oder einem unabhängigen Pflegestützpunkt in deiner Nähe in Verbindung und lasse dich beraten, damit du alle Möglichkeiten und Leistungen kennen lernst und die für dich richtige Entscheidung treffen kannst.

pflege zu hause

  • Ambulante Pflegedienste

Die Pflegeeinsätze der ambulanten Pflegedienste umfassen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung stellen.

  • Pflegevertrag

Jeder Pflegedienst ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Pflegevertrag abzuschließen, der bei jeder wesentlichen Veränderung anzupassen ist. Musterverträge findest du z. B. bei den Verbraucherzentralen.

  • Pflegegeld

Pflegebedürftige können Pflegegeld beantragen und selbst entscheiden wie bzw. von wem sie gepflegt werden. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es auch möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Pflegeleistungen, wie z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall.

  • Verhinderungspflege

Wenn die bisherige Pflegeperson durch Krankheit, Erholungsurlaub oder aus vergleichbaren Gründen die Pflege vorübergehend nicht ausüben kann, gewährt die Pflegeversicherung Leistungen für Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5.

  • Neue Wohnformen – Senioren-WG

Sie bietet die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen in derselben Lebenssituation zu leben ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.

  • Poolen

Verschiedene Pflegebedürftige können ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen mit denen anderer Pflegebedürftiger zusammenlegen. Poolen spart Geld. Dieses Geld muss beim Poolen wiederum in weitere Pflegeleistungen investiert werden.


pflege im heim

  • Vollstationäre Versorgung

Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

  • Teilstationäre Versorgung

Die Pflegebedürftigen werden z. B. morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Diese Möglichkeit wird meist von berufstätigenden Pflegenden in Anspruch genommen. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden.

  • Kurzzeitpflege

Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht innerhalb der Pflegegrade 2 - 5, sondern steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag einsetzen.

  • Pflege von Kindern

Bei körperlich oder geistig beeinträchtigten Kindern wird die Selbstständigkeit im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern bei der Ermittlung des Pflegegrades berücksichtigt.

 

 

für pflegebedürftige

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Sobald du einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hast, beauftragt diese den MDK zur Pflegebegutachtung. Ab dem Jahr 2017 wird der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen zum zentralen Kriterium für Pflegebedürftigkeit und nicht mehr sein Hilfebedarf in Minuten bei einzelnen Verrichtungen. Die Gutachter schauen, wie ein Mensch mit ganz normalen Sachen im Leben klar kommt und begutachtet dabei sechs Bereiche: Bewegung, Denken und Sprechen, Verhalten, Selbstversorgung (Essen und Trinken, Anziehen und Ausziehen, Waschen und Körperpflege), Umgang mit der Krankheit und den Medikamenten und ob man den Tag selber planen und mit anderen Menschen in Kontakt treten kann.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit Wohnsitz in Bayern können zusätzlich das Landespflegegeld beantragen.

für pflegende

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Wer eine oder einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung für mindestens 10 Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche nicht erwerbsmäßig pflegt, ist eine Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung (§ 19 SGB XI). Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen die Beiträge zur Rentenversicherung, wenn diese neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Die Pflegeversicherung zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Abhängigkeit von der Art des Leistungsbezuges (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen) und des Pflegegrades.
Für die Dauer deines Erholungsurlaubs von der Pflege – maximal bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr – werden die Rentenversicherungsbeiträge für dich weitergezahlt.

Für die Zahlung von Rentenbeiträgen für deine Pflegetätigkeit kannst du dich auch selbst an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Diese sendet dir den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ zu.

Für Pflegende, die einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden wöchentlich an regelmäßig mindestens 2 Tagen in der Woche pflegen und deshalb ihre Berufstätigkeit aufgeben mussten, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Die Pflegeperson steht während der pflegerischen Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

 

urlaubssemester

Wer aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen sein Studium unterbrechen will oder muss kann beim Studienzentrum einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Auf Grund von Pflege von nahen Angehörigen beurlaubte Studierende sind gem. § 93 Abs. 3 BayHIG berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen an der Hochschule zu erbringen. Eine Beurlaubung wegen Pflege kann zwei Semester übersteigen und wird nicht mit Zeiten der Beurlaubung aus anderen Gründen verrechnet.

 

 

Die Pflegekasse zahlt unabhängig vom Pflegegrad auf Antrag bis zu 4000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Ziel solcher Maßnahmen ist es insbesondere, eine Überforderung der Pflegekraft zu verhindern. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der oder des Pflegebedürftigen richtet.
Einen Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hält eine Auswahl an Broschüren bereit, die über das Pflegeneuausrichtungsgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Betreuungsrecht, usw. informieren. 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (§ 1901a Bürgerliches Gesetzbuch)

 

Vortragsreihe für pflegende Angehörige
 

  • Di, 05.12.2023 online: Was steht mir zu? Aktuelles zu Pflegeleistungen
  • Di, 20.02.2024 online: Schlafqualität - Vom Einschlafen zum Durchschlafen
  • Di, 23.04.2024 Präsenz: Live-Simulation zur Kommunikation bei Demenz
  • Di, 25.06.2024 online: Chronische und akute Schmerzen, was tun?


jeweils ab 13 Uhr

 

Jetzt zum nächsten Vortrag anmelden:

https://survey.th-deg.de/index.php/617497?lang=de

 

 

Bei Fragen wende dich gerne an den Familienservice:

Tel. +49 991 36 15-526
familienservice@th-deg.de