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Diskriminierung, sexuelle belästigung & gewalt.

Infos und anlaufstellen

Diskriminierung

...meint die Benachteiligung einer Person oder Personengruppe aufgrund persönlicher Merk­male und sozialer Zuschreibungen. Im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) werden in § 1 als Gründe für Benachteiligung die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, das Vorliegen einer Behinderung, das Alter sowie die sexuelle Identität aufgeführt. Diese Liste kann auch, je nach Kontext, beliebig erweitert werden, beispielsweise um das Vorliegen einer chronischen Erkrankung oder die politische Einstellung. In §3 AGG wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung bzw. Benachteiligung unterschie­den. Von unmittelbarer Diskriminierung spricht man, wenn eine Person aufgrund eines oben genannten Grundes beziehungsweise mehrerer Gründe direkte Benachteiligung im Vergleich zu einer anderen, sich in einer vergleichbaren Situation befindlichen Person erfährt oder erfahren hat. Bei einer mittelbaren Benach­teiligung hat es zunächst den Anschein, dass neutrale Kriterien für alle Menschen unabhängig oben genann­ter Merkmale gleichermaßen gültig seien, von ihrem Ergebnis profitieren bestimmte Personen oder Perso­nengruppen aber stärker oder weniger stark als andere. Entscheidend für jegliche Form der Diskriminierung ist nicht das Motiv oder der (mögliche) Vorsatz, sondern das Ergebnis.

 

Sexuelle Belästigung

...stellt eine weitere Form der Benachteiligung nach §4 AGG dar. Hierbei handelt es sich um unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten mit dem Zweck bzw. der Wirkung, dass die Würde der hiervon betroffenen Person verletzt wird oder werden soll.

 

Unter Gewalt

...wird das Androhen oder tatsächliche Anwenden psychischer oder physischer Kraft bzw. Macht verstanden, nach der mit hoher Wahrscheinlichkeit Verletzungen, psychische oder physische Schä­den oder Fehlentwicklungen zu erwarten sind.

anlaufstelle an der thd

Die THD hat eine Anlaufstelle nach Art. 25 BayHIG eingerichtet, an die sich jederzeit gewendet werden kann, wenn man selbst von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Gewalt betroffen ist oder war, wenn der­artige Vorfälle beobachtet werden oder wenn bezüglich der Themen Beratung gewünscht wird. 

Zudem besteht die Möglichkeit, sich bezüglich eines Vorfalls zu beschweren. Das hierfür nötige Beschwer­deformular kann entweder hier ausgefüllt werden und per Mail verschickt oder ausgedruckt zu einem per­sönlichen Gespräch mitgebracht werden. Gerne unterstützen die Ansprechpersonen beim Ausfüllen des Formu­lars. Bitte beachten, dass eine Beschwerde nicht anonym erfolgen kann.

Die Beratungsstelle wird von den Ansprechpersonen Frau Julia Penzkofer in Deggendorf und Cham sowie von Frau Claudia Nikitsin am ECRI in Pfarrkirchen betreut.
Sowohl eine Terminvergabe für ein Gespräch (persönlich oder online) als auch eine Beratung kann per Mail an diskriminierung@th-deg.de erfolgen.

In Bayern ist seit dem 01.08.2023 eine Anlaufstelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)  für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt eingerichtet.

DIe Kontaktmöglichkeiten sind:

  • Hotline:  089/88988922 ( Montag bis Donnerstag von 9.00 – 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr)
  • Kontaktformular auf der Webseite www.zbfs.bayern.de 

Weitere Hilfsangebote


Informationsmaterial


weiterführende infos